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Was ist 30-Tage-Tiefstpreis (§ 11 PAngV)?

Wer in Deutschland mit einer Preissenkung wirbt, muss den niedrigsten eigenen Preis der letzten 30 Tage nennen.

Seit Mai 2022 schreibt § 11 der Preisangabenverordnung vor: Bewirbt ein Händler eine Preisermäßigung, muss er den niedrigsten Preis angeben, den er selbst in den 30 Tagen davor verlangt hat. Damit soll verhindert werden, dass Preise kurz vor einer Aktion angehoben werden, um den Rabatt größer wirken zu lassen.

Die Regel gilt für die Senkung des eigenen Preises. Vergleiche mit der UVP des Herstellers fallen nicht darunter – deshalb sieht man so viele „Rabatte“ auf die UVP. VoltDeal nutzt den 30-Tage-Tiefstpreis als Maßstab für alle Angebote, auch dort, wo der Shop ihn nicht angeben muss.

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Stand: 22. Oktober 2026 · Verantwortlich: Besim Sinani · Fehler gefunden? voltdealsupport@gmail.com